Cyprus, Nicosia

Verkehrsregeln und Bußgelder in Nordzypern

Aktualisiert: 2 wochen vor
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Die Gesetze gegenüber Verkehrsordnungswidrigkeiten in Nordzypern werden immer strenger – Mitte 2025 traten Änderungen in Kraft, die Verwaltungsstrafen, Bußgelder und das Punktesystem betreffen.

Polizeibeamte wenden nun aktualisierte Sanktionen gemäß dem „Gesetz über die Beilegung von Verkehrsdelikten ohne Einleitung eines Gerichtsverfahrens und feste Geldstrafen“ an, die sowohl die Höhe der Bußgelder als auch die Einführung neuer Verstöße betreffen.

Verkehrspolizei Nordzypern
Streifenwagen der Verkehrspolizei Nordzypern

Bußgelder in Nordzypern

Die unten aufgeführten Bußgelder gelten nach der Gesetzesänderung von 2025. Alle Beträge werden auf Basis des Mindestlohns berechnet. Bei Änderungen des Mindestlohns werden die Bußgelder automatisch proportional angepasst.

Verstoß Betrag (TL) % vom Mindestlohn Strafpunkte
Geschwindigkeitsüberschreitung um 10–20 km/h 6 060 10% 10
Geschwindigkeitsüberschreitung um 20–40 km/h 9 090 15% 30
Geschwindigkeitsüberschreitung über 40 km/h 15 150 25%
Gefährliches Fahren 12 120 20%
Nichtgewähren der Vorfahrt für Rettungsdienste 9 090 15%
Nichtbefolgen der Anweisung eines Polizeibeamten anzuhalten 60 618 100% 100
Benutzung eines Mobiltelefons / Tablets während der Fahrt 60 618 100% 50
Verstoß gegen Parkvorschriften 6 060 10%
Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt 12 120 20% 10
Fehlender Kindersitz 12 120 20% 10
Abstellen des Fahrzeugs nachts am Straßenrand ohne Reflektoren 9 090 15%
Beförderung von Fahrgästen ohne Genehmigung (Personenbeförderung) 121 236 200% 50
Fahren ohne Genehmigung für die Geschäftskategorien A oder B 30 309 50% 10
Rauchen während der Fahrt (einschließlich E-Zigaretten) 3 030 5%
Fahren unter dem Einfluss von Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen 30 309 50% 100
Autovermietung ohne Genehmigung der Kategorie Z 15 150 25% 20
Verstöße, die durch automatisierte Kontrollsysteme (Kameras) erfasst wurden von 6 060 bis 60 618 10–100% 10–100
Fahren ohne Führerschein 60 618 100%
Fahren mit einem Blutalkoholwert von 50–100 mg 30 309 50%
Fahren mit einem Blutalkoholwert von 100–150 mg 60 618 100%
Überfahren einer roten Ampel 12 120 20%
Fahren ohne Helm 9 090 15%
Überholen von links 9 090 15%
Nichtzahlung der Kfz-Steuer 15 150 25%
Fahren mit einem Führerschein einer anderen Kategorie 60 618 100%
Fahren ohne bestandene technische Untersuchung 9 090 15%
Fahren ohne Kennzeichen 6 060 10%
Kein Führerschein mitgeführt 3 030 5%

Verstöße, die ohne festes Bußgeld an das Gericht weitergeleitet werden

  • Fahren unter Alkoholeinfluss über 150 mg oder unter Drogeneinfluss: Der Fall wird an das Gericht übergeben. Mögliche Strafen sind ein Bußgeld von bis zu 15 × Mindestlohn, Entzug der Fahrerlaubnis bis zu 6 Monate oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
  • Drei Fälle von gefährlichem Fahren innerhalb von 15 Monaten: Beim dritten Verstoß wird der Fall automatisch an das Gericht weitergeleitet.
  • Verkehrsunfälle mit Verletzten: Verdächtige werden ohne Möglichkeit zur Zahlung eines festen Bußgeldes an das Gericht verwiesen, einschließlich Fällen von Trunkenheit.

Häufige Fragen

Wann gelangen die Kameradaten zur Polizei?

Die Daten der Verkehrskameras werden innerhalb von 3–4 Wochen in die Polizeidatenbank übertragen. Das Vorliegen von Bußgeldern kann bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle unter Vorlage des Führerscheins oder der Fahrzeugnummer überprüft werden.

Welche Zahlungsfrist gilt für Bußgelder?

Für die Zahlung des Bußgeldes stehen 15 Tage zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist verdoppelt sich der Betrag, und es werden weitere 15 Tage gewährt. Wird das Bußgeld innerhalb von 30 Tagen nicht bezahlt, wird der Fall an das Gericht weitergeleitet.

Ausnahmen: Bußgelder wegen Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie die Verweigerung eines Atemalkoholtests müssen innerhalb von 3 Tagen bezahlt werden.

Wo kann man ein Bußgeld bezahlen?

Bußgelder können bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle bezahlt werden. Weitere Informationen zum Zahlungsablauf sowie die Adressen der Dienststellen finden Sie auf dieser Seite.

Ist eine Online-Zahlung der Bußgelder möglich?

Derzeit ist die Online-Zahlung von Bußgeldern noch nicht verfügbar, jedoch arbeitet das Innenministerium der TRNZ an der Einführung eines entsprechenden Dienstes. Aktuelle Informationen erhalten Sie bei der Polizei Ihrer Region.

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