Ist es möglich, ein Touristenvisum an einem Fußgänger-Kontrollpunkt in Nordzypern zu verlängern
Kurze praktische Antwort: Es ist nicht möglich, den touristischen Aufenthalt in der TRNC über einen Fußgänger-Grenzübergang zu verlängern. Ein kurzer Ausstieg und die sofortige Wiedereinreise (Visa-Run) führen fast immer zu einem minimalen Stempel von 1–5 Tagen und gelten nicht als offizielle Verlängerung. Für eine legale Verlängerung muss man sich an das Ministerium für Inneres der TRNC wenden oder eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Informationen sind Stand Januar 2026 korrekt.
- Gültigkeitsdauer des Einreisestempels
- Kann der Aufenthalt über einen Fußgänger-Grenzübergang verlängert werden?
- Verlängerung des Aufenthalts über das TRNC-Innenministerium
- Glossar
- Häufig gestellte Fragen

Gültigkeitsdauer des Einreisestempels
Bei der Einreise nach Nordzypern erhält ein ausländischer Staatsbürger einen Stempel, der den Aufenthalt für eine begrenzte Zeit erlaubt. Die genaue Anzahl der Tage wird individuell vom Grenzbeamten festgelegt.
| Dauer | Wann angewendet | Kommentar |
|---|---|---|
| 30 Tage | Standardmäßige touristische Einreise | Häufigste Option |
| 60 Tage | Nach Ermessen des Beamten | Wird zunehmend vergeben, aber nicht garantiert |
| 90 Tage | Seltene Fälle | Meist bei Eigentum in der TRNC |
| 1–15 Tage | Minimaldauer | Kann ohne Erklärung vergeben werden |
Die Entscheidung des Grenzbeamten kann vor Ort nicht überprüft werden, daher sollte die Dauer des Stempels sofort bei der Einreise kontrolliert werden.
Kann der Aufenthalt über einen Fußgänger-Grenzübergang verlängert werden?
Die Praxis des sogenannten Visa-Runs — das Verlassen über einen Fußgänger-Grenzübergang in die Pufferzone oder in die Republik Zypern (südlicher Teil) und sofortige Rückkehr — gilt nicht als Verlängerung des Touristenvisums in der TRNC.
Nach den tatsächlichen Erfahrungen der Grenzkontrolle:
- in den meisten Fällen wird ein Stempel für 1–5 Tage vergeben;
- die vorherige Aufenthaltsdauer wird nicht wiederhergestellt;
- Beamte betrachten dies als Versuch, die Regeln zu umgehen.
Auch eine Mehrfach-Schengen-Visa garantiert keinen neuen längeren Stempel. Solche Fälle sind möglich, aber selten und keine verlässliche Methode zur Verlängerung.
Verlängerung des Aufenthalts über das TRNC-Innenministerium
Die einzige offizielle Möglichkeit, den touristischen Aufenthalt ohne Ausreise zu verlängern, ist die Beantragung beim Ministerium für Inneres der TRNC (über Polizei/Migrationsabteilung).
In der Praxis ist eine Verlängerung in begrenzten Fällen möglich:
- bei Eigentum in der TRNC;
- wenn das Eigentum auf einen nahen Verwandten registriert ist;
- bei anderen begründeten Gründen, die vom Ministerium anerkannt werden.
Es ist auch möglich, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, wenn der Antragsteller die festgelegten Voraussetzungen erfüllt.
Glossar
- Touristenstempel — Eintrag im Reisepass, der den Aufenthalt in der TRNC für eine begrenzte Zeit ohne Aufenthaltserlaubnis erlaubt.
- Visa-Run — kurzzeitiges Ausreisen, um einen neuen Einreisestempel zu erhalten, ohne den Aufenthaltsstatus zu ändern.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Touristenvisum an einem Fußgänger-Grenzübergang verlängert werden?
Nein. Fußgänger-Grenzübergänge werden nicht zur Verlängerung von Visa genutzt, und die Wiedereinreise führt fast immer zu einer minimalen Dauer.
Gilt ein Visa-Run als legale Verlängerung?
Nein. Dies ist eine inoffizielle Praxis, die von den Einwanderungsbehörden der TRNC nicht anerkannt wird.
Wie viele Tage können nach einem Grenzübertritt vergeben werden?
Üblicherweise 1–5 Tage, unabhängig von der vorherigen Dauer.
Wohin wendet man sich für eine legale Verlängerung?
An das Ministerium für Inneres der TRNC.
Kann man länger bleiben ohne Verlängerung?
Nein. Überschreitung der erlaubten Dauer gilt als Overstay und zieht Bußgelder nach sich.
Beratung zur Verlängerung des Aufenthalts und zur Aufenthaltserlaubnis
Wenn Sie Ihren Aufenthalt legal verlängern oder eine Aufenthaltserlaubnis in der TRNC beantragen müssen,
können Sie sich an unseren Rechtspartner — die Firma DeJure — für eine Beratung mit einem lizenzierten Anwalt in Nordzypern wenden.
- Telefon: +90 539 119 05 55
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