Anwalt wegen Werbung für Immobilienkäufe in Nordzypern für schuldig befunden
Der Disziplinarrat der zyprischen Rechtsanwaltskammer hat einen Anwalt der Verletzung der Berufsethik für schuldig befunden. Grund war die Werbung auf der Website seines Unternehmens für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf und der Investition in Immobilien, einschließlich Objekten in den besetzten Gebieten der Insel.
Gemäß der Entscheidung des Rates bot der Anwalt in den Jahren 2023–2024 über die Website seines Unternehmens ausländischen Mandanten Rechtsdienstleistungen an, obwohl das Unternehmen selbst nicht im Register der Anwaltskammer eingetragen war.
Darüber hinaus wurde auf der Website angegeben, dass sich die Dienstleistungen auf den Immobilienkauf auf der gesamten Insel („whole island“) erstrecken, einschließlich der Gebiete, die nicht unter der Kontrolle der Republik Zypern stehen.
Der Anwalt gab an, dass die Informationen rein informativen Charakter hatten und dazu dienten, ausländische Käufer vor möglichen Risiken zu warnen. Der Disziplinarrat hielt diese Erklärungen jedoch für nicht überzeugend und stellte fest, dass die Formulierungen auf der Website den Eindruck eines direkten Leistungsangebots erweckten.
Infolgedessen befand der Rat das Verhalten des Anwalts als unvereinbar mit dem Berufsstand. Eine Entscheidung über das Disziplinarmaß wird nun erwartet.
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