Vergewaltigungsfall in Limassol an das Strafgericht verwiesen — Angeklagter in Haft genommen

Das Strafverfahren wegen Gewalt gegen eine Frau, das ursprünglich beim Bezirksgericht registriert wurde, ist auf neue Anweisung des Generalstaatsanwalts zur direkten Verhandlung an das Strafgericht verwiesen worden.
Den Akten zufolge bat das Opfer ihren Partner, Fotos mit seiner ehemaligen Freundin zu löschen. Daraufhin habe sich der Mann aggressiv verhalten: Er habe gedroht, sie beleidigt und körperliche Gewalt angewendet. Als die Frau versuchte, das Haus zu verlassen, habe er sie angeblich an den Haaren gepackt und sie, wie sie angibt, vergewaltigt.
Der Vorfall wurde am folgenden Tag bei der Abteilung für Gewaltfälle der Polizei von Limassol angezeigt, da der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt bereits zur Arbeit gegangen war.
Zunächst wurde der Fall an das Bezirksgericht verwiesen, später jedoch auf Anweisung des Generalstaatsanwalts an das Strafgericht übertragen. Bei der Verhandlung am 4. Februar waren sowohl der Angeklagte als auch die Antragstellerin anwesend. Die Frau erklärte unter Eid, dass sie die Anzeige zurückziehen wolle und keine Forderungen mehr habe.
Trotzdem wurde das Verfahren fortgesetzt. Der Staatsanwalt Panikos Avraamidis beantragte, den Angeklagten bis zum Prozessbeginn in Haft zu nehmen, unter Verweis auf die gesammelten Beweise und die Bestimmungen der Istanbul-Konvention.
Das Gericht wies die Einwände der Verteidigung zurück, gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt und ordnete die Untersuchungshaft des Angeklagten im Zentralgefängnis bis zum Beginn der Hauptverhandlung an, die für Mitte März angesetzt ist.

