Cyprus Airways-Flug startet von Paris mit herrenlosem Plüschteddy an Bord

Auf dem Cyprus Airways-Flug CY381 von Paris nach Larnaca am Montag ereignete sich ein ungewöhnlicher Vorfall, der einige Passagiere verwirrte. Das Flugzeug startete mit einem Plüschteddy, der am Boarding-Gate ohne Besitzer gefunden wurde.
Nach Angaben der Passagiere brachte ein Mitarbeiter des Bodenpersonals des Flughafens Charles de Gaulle das Spielzeug an Bord und fragte, ob es einem der Passagiere gehörte. Da kein Besitzer gefunden wurde, entschied der leitende Flugbegleiter, den Teddy im Gepäckfach zu verstauen, anstatt ihn zurück zum Gate zu bringen.
Ein Passagier äußerte Bedenken gegenüber dieser Entscheidung und beschwerte sich beim Personal, wobei er darauf hinwies, dass ein Gegenstand, der im Boardingbereich zurückgelassen wurde, an Bord ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellen könnte. Die Beschwerde wurde an den Kapitän weitergeleitet.
Kurz darauf gab der Pilot über die Lautsprecheranlage bekannt, dass er mit den Bodenservices Kontakt aufgenommen habe und die Bestätigung erhalten habe, dass der Plüschteddy die Sicherheitskontrolle passiert habe und der Flug sicher fortgesetzt werden könne. Die Besatzung versicherte den Passagieren, dass der Gegenstand sicher sei.
Dennoch zweifelte der Beschwerdeführer daran, dass es in so kurzer Zeit unter den Bedingungen eines geschäftigen Flughafens und verstärkter Sicherheitsmaßnahmen möglich gewesen sei, die Herkunft des Spielzeugs zuverlässig zu überprüfen. Er wandte sich erneut an ein Besatzungsmitglied und bezeichnete die Entscheidung, den Gegenstand an Bord zu lassen, als unverantwortlich.
Er behauptete, die Flugbegleiterin habe geantwortet, dass er das Flugzeug verlassen könne, wenn er sich unsicher fühle, und später angeblich gedroht, den Kapitän zu rufen, um ihn aussteigen zu lassen. Nach Angaben des Passagiers war dies jedoch nicht mehr möglich, da das Flugzeug bereits mit dem Rollen zum Start begonnen hatte.
Der Passagier bemerkte, dass es seiner Meinung nach viel logischer gewesen wäre, den herrenlosen Gegenstand zu entfernen, als in Erwägung zu ziehen, das Flugzeug zum Gate zurückzubringen, um eine Person aussteigen zu lassen und Gepäck zu entfernen.
Der Vorfall warf Fragen auf, ob die Maßnahmen der Besatzung den Standards der Flugsicherheit entsprachen, insbesondere in Situationen, in denen die Herkunft eines im Boardingbereich zurückgelassenen Gegenstands nicht eindeutig festgestellt werden kann.
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