Cyprus, Nicosia

The Times — Europäische Kommission schlägt vor, dass Kinder jeden Alters ihr Geschlecht ohne medizinische Begutachtung ändern dürfen

11.10.2025 / 18:58
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Die Europäische Kommission hat einen Entwurf einer Initiative vorgestellt, der es Kindern jeden Alters ermöglicht, ihr Geschlecht rechtlich auf Grundlage der Selbstidentifikation zu ändern, ohne medizinische oder psychologische Begutachtung. Laut dem Dokument könnten EU-Mitgliedstaaten, die Altersbeschränkungen für solche Verfahren einführen, mit Klagen und Sanktionen durch den Europäischen Gerichtshof konfrontiert werden.

(Quelle: The Times)

Der Entwurf schlägt außerdem ein Verbot sogenannter „Konversionstherapien“ vor, die darauf abzielen, eine Person von ihrer Entscheidung zur Geschlechtsänderung abzubringen. Darüber hinaus schlägt das Dokument vor, die Rechte von LGBT-Personen nicht nach biologischem Geschlecht, sondern nach Geschlechtsidentität zu definieren.

Die Veröffentlichung der Initiative löste in ganz Europa breite Reaktionen aus. Zahlreiche Menschenrechts- und Frauenorganisationen äußerten Bedenken und argumentierten, dass solche Änderungen das auf biologischem Geschlecht basierende Rechtssystem untergraben und die Unterscheidung zwischen „Geschlecht“ und „Gender“ verwischen. Vertreter der britischen Organisation Sex Matters erklärten, dass die Vorschläge aus Brüssel die Meinungsfreiheit und das Recht auf Kritik an der Gender-Ideologie gefährden.

Unterstützer der Initiative argumentieren hingegen, dass das Dokument darauf abzielt, das Menschenrechtsgesetz zu harmonisieren und Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität zu beseitigen. Ihrer Ansicht nach wird so allen EU-Bürgern, einschließlich Minderjährigen, der gleiche Zugang zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts ermöglicht.

Der Entwurf sieht außerdem einen europaweiten Mechanismus zum Austausch von „Best Practices“ zwischen den Mitgliedstaaten vor, um einheitliche Standards für die Geschlechtsanerkennung auf Basis der Selbstidentifikation ohne Altersbeschränkungen umzusetzen. Nationale Regierungen, die sich diesen Regelungen widersetzen, können haftbar gemacht werden, da EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat.

Dennoch bestehen in der medizinischen und wissenschaftlichen Gemeinschaft weiterhin ernsthafte Meinungsverschiedenheiten über die Sicherheit und Folgen einer frühen Geschlechtsänderung. Laut der Europäischen Akademie für Pädiatrie sind weitere Forschungen erforderlich, um die Auswirkungen hormoneller Eingriffe und Pubertätsblocker auf die körperliche und psychische Gesundheit Minderjähriger zu bewerten. Internationale Experten äußern ähnliche Bedenken und betonen, dass die langfristigen Effekte dieser Methoden bisher nicht ausreichend untersucht sind.

Die Initiative der Europäischen Kommission hat somit die Debatte zwischen Befürwortern einer Erweiterung der Rechte von Transgender-Personen und denen, die medizinische und altersbezogene Kontrollen für notwendig halten, erneut verschärft. In den kommenden Monaten wird das Dokument im Europäischen Parlament und in den nationalen Regierungen diskutiert werden.

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