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Einführung von Bodycams für die Polizei Zyperns verzögert sich

26.05.2026 / 09:56
Nachrichtenkategorie

Die Einführung eines Bodycam-Systems für Polizeibeamte in Zypern verzögert sich, obwohl das entsprechende Gesetz bereits am 26. März 2026 vom Parlament verabschiedet wurde. Derzeit arbeiten die Behörden weiter an den technischen Anforderungen und an der Bewertung des Polizeibedarfs, bevor die Ausschreibung für die Beschaffung der Ausrüstung veröffentlicht wird.

Die Initiative wurde vom Justizministerium und der Polizei entwickelt, um die Transparenz der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu erhöhen, Bürger vor möglichem Machtmissbrauch zu schützen und unbegründete Beschwerden gegen Polizeibeamte zu verhindern. Darüber hinaus sollen Videoaufnahmen die Beweisgrundlage bei der Aufklärung von Strafsachen stärken.

Laut lokalen Medien entwickeln Fachleute derzeit die technischen Spezifikationen der Kameras, einschließlich der Systeme zur Speicherung und zum Schutz der aufgezeichneten Materialien. Gleichzeitig bestimmt die Polizei, welche Einheiten zuerst mit den Geräten ausgestattet werden. Es wird erwartet, dass Kameras Beamte erhalten, die bei Großveranstaltungen, Fußballspielen, Protesten und anderen Einsätzen mit erhöhtem Risiko arbeiten.

Die Behörden räumen jedoch ein, dass angesichts der hohen Kosten des Projekts die Ausschreibung in naher Zukunft kaum veröffentlicht werden dürfte. Aus diesem Grund bleibt eine vollständige Einführung des Systems bis Ende 2026 fraglich.

Nach dem verabschiedeten Gesetz dürfen Polizisten die Kameras bei der Festnahme und Durchsuchung von Bürgern, bei der Verfolgung von Verdächtigen, bei der Kontrolle von Fahrzeugen sowie bei der Reaktion auf Unruhen und beim Eintreffen am Tatort aktivieren.

Der Bürger muss dabei unmittelbar nach der Aktivierung des Geräts über den Beginn der Aufzeichnung informiert werden. Die Kamera muss außerdem ein Lichtsignal abgeben, damit die Umgebung sieht, dass eine Videoaufnahme läuft. Der Polizeibeamte muss Datum, Uhrzeit und Ort der Aufnahme nennen.

Die aufgezeichneten Materialien werden nach besonderen Regeln gespeichert und vernichtet, die die Polizeileitung in einer gesonderten Anordnung festlegen wird.

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