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Parlament verabschiedete Änderungen an der Strafprozessordnung: Gefängnisstrafe bei Verletzung der Unschuldsvermutung aus dem Gesetz gestrichen

26.05.2026 / 11:01
Nachrichtenkategorie

Das Parlament billigte die Änderungen an der Strafprozessordnung mit Mehrheit der Stimmen — 27 «dafür» und 15 «dagegen» — nach erneuter Beratung des vom Präsidenten zurückverwiesenen Gesetzentwurfs. Die am meisten diskutierte Änderung war die Streichung der Bestimmung über Freiheitsentzug in Artikel 23B, der mit der Verletzung der Unschuldsvermutung zusammenhängt.

Die Arbeit der Generalversammlung wurde vorübergehend unterbrochen, um die vorgeschlagenen Korrekturen vorzunehmen; anschließend wurde die Sitzung fortgesetzt und das Gesetz Artikel für Artikel angenommen.

Der Oppositionsabgeordnete Asım Akansoy schlug vor, den umstrittenen Artikel vollständig zu streichen, und erklärte, seine Formulierungen stellten eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und die Arbeit der Medien dar. Seiner Ansicht nach hätte die Bestimmung in ihrer jetzigen Form zu strafrechtlicher Verfolgung wegen der Veröffentlichung von Namen, Fotos und Nachrichten über Verdächtige führen können, was rechtliche Unsicherheit schaffe. Sein Vorschlag wurde jedoch mit Mehrheitsstimmen abgelehnt.

Später schlug die Vorsitzende des parlamentarischen Ausschusses, Yasemi Öztürk, Änderungen vor, mit denen die Freiheitsstrafe ausgeschlossen wird. In der aktualisierten Fassung des Gesetzes bleiben Geldstrafen erhalten: Für die Veröffentlichung von Daten über Verdächtige, Angeklagte, Zeugen oder Beschwerdeführer sind Geldstrafen bis zum Zweifachen des Mindestlohns vorgesehen, und bei Verbreitung über Medien oder das Internet — bis zum Vierfachen.

Während der Beratungen bemerkte Öztürk, dass die Änderungen darauf abzielen, ein Gleichgewicht zwischen der Meinungsfreiheit und dem Schutz der Unschuldsvermutung herzustellen, und verwies dabei auf die Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Die Opposition kritisierte das Gesetz ihrerseits. Abgeordnete der CTP erklärten, es könne die Pressefreiheit einschränken und erfordere zusätzliche Garantien, einschließlich einer Regelung des «Rechts auf Vergessenwerden».

Nach emotionalen Debatten und Wortgefechten zwischen den Abgeordneten wurde die Sitzung vertagt.

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