In Zypern dürfen Fahrzeuge unter bestimmten Bedingungen vom Unfallort bewegt werden
Die Polizei von Zypern gab bekannt, dass Änderungen des Gesetzes über Kraftfahrzeuge und Straßenverkehr (N. 86/1972) in Kraft getreten sind, die es unter bestimmten Bedingungen erlauben, Fahrzeuge nach einem Verkehrsunfall zu bewegen. Die entsprechenden Änderungen wurden am 25. Juli 2025 im Amtsblatt der Republik (Paragraph I, Teil I) als Änderungsgesetz (Nr. 3) 2025 (N. 146(I)/2025) veröffentlicht.
Nach den neuen Regeln können Beteiligte eines Unfalls Fahrzeuge an den nächstgelegenen sicheren Punkt bewegen, um den Verkehr wiederherzustellen, wenn vier Bedingungen erfüllt sind: keine sichtbaren körperlichen Verletzungen; keine Beschwerden über Verletzungen und Überprüfung der Gültigkeit der Fahrer- und Begleitdokumente; Möglichkeit der Bewegung ohne Abschleppen und ohne weitere Schäden an Fahrzeugen oder Fahrbahn; und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
Die Bewegung muss vom Fahrer oder einer anderen Person mit gültigem Führerschein und Versicherung auf Anweisung des Fahrers durchgeführt werden. Vor der Bewegung müssen die Beteiligten unverzüglich ihre Versicherungsunternehmen informieren und Namen, Policennummern, Führerscheindaten, Fahrzeuginformationen (Kennzeichen, Marke, Modell, Farbe) und Telefonnummern austauschen. Es wird empfohlen, schnell Fotos zu machen und auszutauschen: endgültige Position der Fahrzeuge, Kennzeichen, Schäden und Umgebung; Fotos sollten an den Versicherungsvertreter gesendet werden.
Einschränkungen: Die Bestimmungen gelten nicht, wenn ein unversichertes oder staatliches Fahrzeug beteiligt ist oder der Fahrer den Unfallort verlassen hat. Die Übermittlung und Nutzung personenbezogener Daten und Fotos ist nur im Zusammenhang mit diesem Unfall zulässig; andere Fälle können zu Verwaltungsstrafen oder strafrechtlicher Verantwortung führen. Fahrer werden empfohlen, den vollständigen Gesetzestext im Amtsblatt zu lesen.
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