Pink slip
Der Pink Slip ist sehr leicht zu bekommen. Mit dieser Art von Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie einen legalen Status auf der Insel und das Recht, sich ein Jahr lang im Hoheitsgebiet der Republik Zypern aufzuhalten. Die Sache hat jedoch einen Haken: Mit dem rosa Schein können Sie nicht arbeiten, also müssen Sie Ihr Einkommen außerhalb Zyperns nachweisen und alle sechs Monate Kontoauszüge beim Migrationsamt vorlegen. Sie werden überprüfen, ob Sie Ihr Geld tatsächlich in Zypern ausgeben, weshalb Sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Sie können den Pink Slip mit jeder Art von Erstvisum beantragen, solange Sie nach Zypern einreisen.
Das Dokumentationspaket für ein Besuchervisum (auch “Pink Slip” genannt):
- Bewerbung als Besucher bei MVIS3
- Bankauszüge, die das Einkommen aus dem Ausland bestätigen so steht es in den Vorschriften. Grundsätzlich müssen Sie aber ein Konto bei einer Bank in Zypern eröffnen. Viele Jahre lang betrug der Betrag 10000€ pro Person, plus 5000€ für jedes Familienmitglied. Die Regeln haben sich geändert - jetzt sind es 10 000€ pro Erwachsenen. Sie können sich auch mit weniger bewerben, aber das geschieht auf eigene Gefahr
- Einen vom Finanzamt abgestempelten Mietvertrag mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr oder ein Dokument, das bestätigt, dass Sie der Eigentümer der Immobilie in Zypern sind
- Eine Bankbürgschaft, eine für jedes Familienmitglied. Für Osteuropäer beträgt dieser Betrag 550€ pro Person
- Eine Auslandskrankenversicherung, die innerhalb eines Tages zu durchschnittlichen Kosten von 200€ pro Person abgeschlossen werden kann
- Nachweis eines festen Einkommens aus dem Ausland - Arbeit, Rente oder passives Einkommen. Das Jahreseinkommen beträgt 10000€ pro Antragsteller
- Kopie des Reisepasses
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden der Kinder
- Bestätigung der Einschreibung in der Schule der Kinder.
Alle Dokumente müssen ins Englische übersetzt und mit einer Apostille versehen sein und anschließend vom Außenministerium und der Botschaft der Republik Zypern in Ihrem Land beglaubigt werden. Sie müssen auch die Gebühren bezahlen. Erstantrag oder Verlängerungsantrag - 135€ pro Familienmitglied. Anmeldung - 135€ pro Familienmitglied, zahlbar nur bei der ersten Anmeldung.
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