Cyprus, Nicosia

Wie zahlt man die Mehrwertsteuer korrekt: 5 % vom tatsächlichen Kaufpreis der Wohnung oder 5 % vom Katasterwert?

Aktualisiert: 1 woche vor
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In Nordzypern wird die Mehrwertsteuer (MwSt) beim Kauf von Immobilien mit 5 % der Steuerbemessungsgrundlage berechnet, die durch die Unterlagen der Transaktion bestätigt wird. In der Praxis ist dies meistens der im Kaufvertrag angegebene Betrag, und in einigen Fällen wird der geschätzte (kadastrale) Wert verwendet, wenn er als Berechnungsgrundlage akzeptiert wird. Wenn der Vertrag bereits im Grundbuch registriert ist, wird die Steuerbemessungsgrundlage in der Regel nach dem registrierten Vertrag festgelegt.

Von welcher Summe wird die 5% MwSt in Nordzypern berechnet

Die zentrale Frage ist, welcher Betrag als Steuerbemessungsgrundlage für die MwSt berechnet wird. In den meisten Transaktionen dient der im Kaufvertrag angegebene Betrag als Referenz (Sales Contract). Genau dieser Betrag wird am häufigsten zur Berechnung der 5% MwSt verwendet.

Szenario Häufig genutzte Basis Kommentar
Normale Transaktion mit klarer Preisangabe Betrag im Kaufvertrag Die 5% MwSt wird auf den Vertragsbetrag berechnet
Basis durch Bewertung bestätigt Kadastraler (geschätzter) Wert Möglich, wenn die Bewertung als Berechnungsgrundlage akzeptiert wird
Vertrag bereits im Grundbuch registriert Betrag des registrierten Vertrags Die Basis nach der Registrierung zu ändern, ist in der Regel schwierig

Wann der kadastrale (geschätzte) Wert verwendet wird

In einigen Fällen stützen sich Eigentümer oder Käufer auf eine Bewertung: Ein Gutachter bestimmt einen Wert, der vom Marktwert abweichen kann. Wenn diese Bewertung für Berechnungszwecke akzeptiert wird, kann die 5% MwSt vom geschätzten Wert und nicht vom angegebenen Marktpreis berechnet werden.

In der Praxis wird dies häufiger bei hochpreisigen Transaktionen diskutiert, bei denen 5% des Gesamtbetrags das Kaufbudget erheblich erhöhen.

Warum der Vertragsbetrag kritisch ist

Der im Kaufvertrag angegebene Betrag beeinflusst nicht nur die MwSt, sondern auch die rechtliche Stabilität der Transaktion. Im Falle eines späteren Rechtsstreits orientieren sich Gerichte und Behörden in der Regel an ordnungsgemäß ausgefertigten Dokumenten, die alle erforderlichen Formalitäten durchlaufen haben.

Transaktionsdokumente und Berechnungen

Risiken von Zusatzvereinbarungen und Unterbewertung

Manchmal verwenden die Parteien Zusatzvereinbarungen (Addendum) oder teilen den Preis auf mehrere Dokumente auf. Dieser Ansatz kann rechtliche und finanzielle Risiken erzeugen:

  • In einem Streitfall werden nur korrekt ausgefertigte Dokumente mit obligatorischen Zahlungen berücksichtigt;
  • Wenn ein Addendum später erstellt wird, können Bußgelder und zusätzliche Gebühren entstehen;
  • Wenn der Vertrag bereits im Grundbuch registriert ist, wird die Berechnungsgrundlage in der Regel nach dem registrierten Betrag genommen;
  • Eine Unterbewertung erhöht das Risiko von Ansprüchen und erschwert den Schutz der Käuferinteressen.
Ich empfehle, den Kaufvertrag zu registrieren, da der Käufer bis zur Erteilung der Kaufgenehmigung einem Risiko ausgesetzt ist. Wenn es für die Immobilie noch keine separaten Eigentumsurkunden gibt, ist eine Antragstellung beim Ministerrat ohne registrierten Vertrag nicht möglich. Über eine Zusatzvereinbarung ist dies möglich, aber vor Gericht werden in der Regel nur Verträge mit MwSt-Vermerk und bezahlter Stempelsteuer anerkannt. Wenn mehrere Jahre seit der Unterzeichnung des Addendums vergangen sind, kann eine Strafe fällig werden.

Wie man vorgeht

  1. Klären Sie mit Ihrem Anwalt oder Makler, welche Basis für die MwSt-Berechnung in Ihrer Transaktion akzeptiert wird: Vertragsbetrag oder geschätzter Wert.
  2. Überprüfen Sie, ob der Kaufvertrag im Grundbuch registriert werden soll und in welchem Stadium dies erfolgt.
  3. Wenn eine Bewertung des Objekts erfolgt, vereinbaren Sie, wer den Gutachter beauftragt und wofür der Bericht verwendet wird.
  4. Wenn Anlagen oder Zusatzvereinbarungen vorgesehen sind, klären Sie im Voraus die rechtlichen Konsequenzen, den Ablauf der Ausfertigung und mögliche Bußgelder.
  5. Halten Sie schriftlich fest, welche Dokumente als Hauptunterlagen für die Steuerbemessungsgrundlage und zum Schutz Ihrer Rechte in der Zukunft gelten.

Glossar

  • MwSt (VAT) — Mehrwertsteuer; bei Immobiliengeschäften in Nordzypern wird häufig ein Satz von 5 % für bestimmte Kaufkategorien angewendet.
  • Kaufvertrag (Sales Contract) — Hauptvertrag zwischen Käufer und Verkäufer, in dem das Objekt und der Preis der Transaktion festgehalten sind.
  • Kadastraler (geschätzter) Wert — Wert des Objekts laut Gutachten, der vom Marktwert abweichen kann.
  • Addendum — Anlage/zusätzliche Vereinbarung zum Hauptvertrag.
  • Grundbuch (Land Registry) — Behörde/System, in dem Immobiliengeschäfte und Rechte eingetragen werden.
  • Stempelsteuer (Stamp Duty) — obligatorische Zahlung, die die Ausfertigung eines Dokuments für bestimmte Verfahren bestätigt.
  • Genehmigung des Ministerrats — Erlaubnis für Ausländer, Immobilien im Rahmen der Verfahren Nordzyperns zu erwerben.

Häufige Fragen

Wird die 5% MwSt in Nordzypern vom Vertragsbetrag oder vom kadastralen Wert berechnet?

Meistens wird sie vom im Kaufvertrag angegebenen Betrag berechnet. In einzelnen Fällen kann die Basis auf dem kadastralen Wert beruhen, wenn dieser für die Berechnung akzeptiert wird.

Kann die MwSt-Basis geändert werden, wenn der Vertrag bereits im Grundbuch registriert ist?

Wenn der Vertrag bereits registriert ist, wird die Steuerbemessungsgrundlage in der Regel vom registrierten Vertragsbetrag genommen. Änderungen nach der Registrierung sind meist schwierig.

Warum wird ein Gutachter hinzugezogen?

Die Bewertung bestätigt den Wert des Objekts durch einen offiziellen Bericht. Sie wird manchmal als Grundlage für Berechnungen oder interne Transaktionsverfahren verwendet.

Ist es riskant, Zusatzvereinbarungen zum Vertrag zu erstellen?

Die Risiken hängen von der Ausfertigung und dem Zeitpunkt ab. In Streitfällen zählen nur korrekt ausgeführte Dokumente mit obligatorischen Zahlungen und Vermerken.

Warum wird empfohlen, den Kaufvertrag zu registrieren?

Die Registrierung reduziert einen Teil der Risiken für den Käufer, insbesondere wenn die Kaufgenehmigung später erteilt wird und die Transaktion „in Bearbeitung“ ist.

Wer hilft, die MwSt- und Vertragsunterlagen korrekt vorzubereiten?

In der Regel ist dies ein Anwalt, der die Transaktion betreut, und ein Makler mit Erfahrung in Nordzypern.

Wenn Sie eine Beratung zur Mehrwertsteuer und zum Kaufvertrag benötigen

können Sie sich an unseren Partner — Vadim Charniakou — wenden.

Telefon: +90 533 882 40 55
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Kanal: Analysen und Nachrichten zum Immobilienmarkt

Vadim Chernyakov
Vadim Chernyakov
Immobilienfachmann

Ich arbeite seit 2012 auf dem Immobilienmarkt in Nordzypern. In dieser Zeit habe ich eine der größten Datenbanken für Bestandsimmobilien auf der Insel aufgebaut. Meine Erfahrung und tiefgehende Expertise ermöglichen es mir, für Kunden optimale Lösungen zu finden, Transaktionen in allen Phasen zu begleiten und Transparenz sowie Sicherheit im gesamten Prozess zu gewährleisten.

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