Neues Immobiliengesetz in Nordzypern für Ausländer: Was Sie wissen müssen
Im Frühjahr 2024 wurde in Nordzypern ein neues Gesetz verabschiedet, das die Regeln für den Besitz von Immobilien für Ausländer etwas geändert hat.
Um das neue Gesetz zu verstehen, haben wir mit einem praktizierenden Anwalt in Nordzypern gesprochen, der auf Immobilien und Geschäftstätigkeit spezialisiert ist. Insbesondere haben wir herausgefunden, was jetzt beim Kauf von Immobilien zu tun ist.
- Innerhalb welcher Frist muss der Kaufvertrag registriert werden?
- Wie kann man herausfinden, ob der Vertrag beim Finanzamt registriert ist?
- Wie kann man herausfinden, ob der Antrag beim Ministerrat eingereicht wurde?
- Was tun, wenn die Immobilie auf Raten gekauft wurde?
- Was tun, wenn mehr als eine Immobilie gekauft wurde?
Innerhalb welcher Frist muss der Kaufvertrag registriert werden?
Sie müssen den Kaufvertrag registrieren und innerhalb von 6 Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes, also bis zum 21.11.2024, einen Antrag beim Ministerrat auf Genehmigung Ihres Kaufs stellen.
Wie kann man herausfinden, ob der Vertrag beim Finanzamt registriert ist?
Die Bestätigung der Registrierung beim Finanzamt erfolgt durch zwei Stempel auf der letzten Seite des Vertrags: ein rechteckiger Stempel mit Datum und Höhe der Stempelsteuer sowie ein runder Stempel des Finanzamtes mit der Aufschrift "KKTC Maliye Bakanlığı".
Wie kann man herausfinden, ob der Antrag beim Ministerrat eingereicht wurde?
Um herauszufinden, ob der Antrag im Ministerrat in Ihrem Namen eingereicht wurde, wenden Sie sich an einen Anwalt. Wenn Sie den Kauf ohne Anwalt abgeschlossen haben, können Sie selbst zum Innenministerium gehen und den Status der Prüfung erfragen.
Was tun, wenn die Immobilie auf Raten gekauft wurde?
Wenn Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung haben, ist die Ausstellung der Eigentumsurkunde erst nach Begleichung der Schulden möglich.
Was tun, wenn mehr als eine Immobilie gekauft wurde?
Beim Kauf von mehr als einer Immobilie müssen Sie den „Überschuss“ deklarieren. Bei Einreichung der Erklärung innerhalb von 6 Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes wird 1% des Wertes der Immobilie einbehalten, nach 6 Monaten – 3%.
Nach der Deklaration der Immobilie haben Sie 24 Monate Zeit, um die Immobilie zu verkaufen oder neu zu registrieren.
Beim Verkauf von Überschussimmobilien müssen Sie 1/2 der Verkäufersteuer zahlen, wenn Sie innerhalb der ersten 6 Monate deklariert haben. Wenn Sie später deklariert haben, ist die volle Verkäufersteuer zu zahlen.
MURAD GASYM-ZADE
Immobilienfachmann in Nordzypern
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