TRNZ lockert Regeln für den Immobilienverkauf an Ausländer
In der TRNZ ist ein neues Dekret in Kraft getreten, das den Verkauf von Immobilien an ausländische Staatsbürger regelt. Das im Amtsblatt veröffentlichte Dokument führt neue Regeln für die Registrierung von Transaktionen, Sicherheitskontrollen und Besteuerung ein und erweitert gleichzeitig die Möglichkeiten für ausländische Käufer auf dem Wohnungsmarkt erheblich.
Gemäß den neuen Bestimmungen können Ausländer bis zu 80 % der Wohneinheiten in genehmigten Bauprojekten erwerben. Darüber hinaus dürfen Bürger und Unternehmen aus Ländern, die die türkisch-zyprische Verwaltung anerkennen, gemeinsam mit lokalen Bauunternehmern an Bauprojekten teilnehmen, sofern der ausländische Anteil 49 % nicht übersteigt.
Das neue Gesetz sieht auch die Schaffung eines Systems von „lizenzierten Zwischeninvestoren“ vor. Solche Vermittler können Ausländern jährlich mindestens zehn Immobilienobjekte anbieten, ohne das Eigentum auf sich selbst zu übertragen.
Für Transaktionen, die vor den Gesetzesänderungen von 2024 abgeschlossen wurden, wird eine Übergangsfrist eingeführt. Immobilieneigentümer, die die zulässigen Grenzwerte überschritten haben, können ihre Käufe legalisieren, indem sie innerhalb von sechs Monaten eine Gebühr in Höhe von 1 % des Objektwerts zahlen. Nach Ablauf dieser Frist erhöht sich der Satz auf 3 %.
In Fällen, in denen das Volumen der erworbenen Immobilien die zulässigen Normen überschreitet, wird den Käufern ein spezielles „Nutzungszertifikat“ mit einer Laufzeit von zehn Jahren ausgestellt. Dabei verbleibt das Eigentumsrecht beim Verkäufer, während der ausländische Käufer das Nutzungsrecht an dem Objekt erhält.
Gemäß dem Dekret können Ausländer nach Zustimmung des Ministerrats bis zu drei Wohnungen kaufen. Für Bürger von Ländern, die die türkisch-zyprische Verwaltung anerkennen, wurde das Limit auf sechs Wohnungen erhöht.
Zusätzlich werden strenge Sicherheitsanforderungen eingeführt. Ausländische Käufer sind verpflichtet, ein polizeiliches Führungszeugnis mit Apostille vorzulegen und sich einer Prüfung hinsichtlich der Nähe der erworbenen Immobilie zu militärischen Einrichtungen zu unterziehen.
Ein separater Punkt des Gesetzes sieht Sanktionen bei Nichtzahlung von Steuern und Gebühren vor: In solchen Fällen werden die Objekte nicht an die Wasser- und Stromversorgung angeschlossen.
Das neue Dekret hat in der TRNZ bereits ein breites öffentliches Echo ausgelöst, da es trotz der erklärten Einschränkungen den Immobilienmarkt faktisch für eine deutlich größere Zahl ausländischer Investoren öffnet.
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