Cyprus, Nicosia

Yellow Slip für EU-Bürger in der Republik Zypern: MEU1, Dokumente, Fristen und Gebühr

EU/EWR-Bürger, die planen, länger als 3 Monate in der Republik Zypern zu leben, müssen spätestens 4 Monate nach der Einreise eine Registrierungsbescheinigung MEU1 beantragen. Im Jahr 2026 beträgt die offizielle Gebühr 20 EUR pro Antragsteller und 20 EUR für jedes Familienmitglied, das ebenfalls EU/EWR-Bürger ist. Bei Nichteinhaltung der Registrierungspflicht droht ein Bußgeld von bis zu 2.562,90 EUR. Es ist wichtig, die Terminologie zu aktualisieren: Das MEU1 ist kein „Visum für Ansässige“, sondern eine Registration Certificate für EU-Bürger und ihre Familien.

Das Migration Department weist darauf hin, dass in Nikosia einige Kategorien ohne Termin angenommen werden, während die Notwendigkeit eines Appointments für die jeweilige Art des Antrags geprüft werden muss.

Was ist der Yellow Slip für EU-Bürger

Yellow Slip für EU-Bürger in der Republik Zypern ist die umgangssprachliche Bezeichnung für MEU1, also die Registration Certificate für einen EU/EWR-Bürger und sein Familienmitglied, sofern dieses Familienmitglied ebenfalls EU/EWR-Bürger ist.

Das MEU1 ist kein Visum. Es ist die Registrierung des Aufenthaltsrechts in der Republik Zypern im Rahmen der Freizügigkeit von EU-Bürgern.

Wenn ein EU-Bürger ein Familienmitglied hat, das kein EU/EWR-Bürger ist, gilt für dieses ein anderes Verfahren — MEU2.

Wer kann den Antrag stellen

Den Antrag auf MEU1 stellen:

  • EU/EWR-Bürger, die sich länger als 3 Monate in der Republik Zypern aufhalten;
  • Familienangehörige eines EU-Bürgers, wenn sie ebenfalls EU/EWR-Bürger sind.

Die Grundlage für den Aufenthalt kann sein:

  • Unselbstständige Erwerbstätigkeit;
  • Self-employed Tätigkeit (Selbstständigkeit);
  • Studium;
  • Aufenthalt aus eigenen Mitteln bei ausreichendem Einkommen und Versicherungsschutz, sofern dies für die Kategorie erforderlich ist.

Für EU-Bürger ist es wichtig, zwei Fristen nicht zu verwechseln. Das Recht auf Aufenthalt ohne Formalitäten beginnt mit der Einreise, aber wenn der Aufenthalt andauert, muss der Antrag auf MEU1 innerhalb der festgelegten 4-Monats-Frist gestellt werden.

Typ Frist Grundlage Kommentar
MEU1 Innerhalb von 4 Monaten nach Einreise beantragen EU/EWR-Bürger oder Familienmitglied, das ebenfalls EU/EWR-Bürger ist Registration Certificate für Arbeit, Selbstständigkeit, Studium oder Aufenthalt aus eigenen Mitteln
MEU2 Innerhalb von 4 Monaten nach Einreise beantragen Familienangehöriger eines EU/EWR-Bürgers, der kein EU/EWR-Bürger ist Dies ist ein separates Verfahren und eine andere Aufenthaltskarte
MEU3 Nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt Dauerhafter Aufenthalt Dies ist keine Erstregistrierung, sondern die nächste Stufe

Welche Dokumente werden benötigt

Wenn die Grundlage unselbstständige Erwerbstätigkeit ist

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis und Kopien;
  • Beschäftigungsbestätigung des Arbeitgebers oder Certificate of Employment;
  • Formular MEU1.

Wenn die Grundlage self-employed (Selbstständigkeit) ist

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis und Kopien;
  • Bestätigung der Registrierung bei den Social Insurance Services als Selbstständiger;
  • Formular MEU1.

Wenn die Grundlage ein Studium ist

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis und Kopien;
  • Immatrikulationsbescheinigung einer akkreditierten privaten oder öffentlichen Bildungseinrichtung;
  • Nachweis einer Comprehensive Health Insurance in der Republik Zypern;
  • Erklärung oder sonstiger Nachweis über ausreichende Mittel;
  • Formular MEU1.

Wenn die Grundlage der Aufenthalt aus eigenen Mitteln ist

  • Nachweis über ausreichendes Einkommen von außerhalb der Republik Zypern oder aus anderen legalen Quellen;
  • Oder Nachweis über ausreichende Einlagen bei einem Finanzinstitut in der Republik Zypern oder im Ausland;
  • Nachweis einer Comprehensive Health Insurance in der Republik Zypern;
  • Formular MEU1.

Wenn ein Familienmitglied den Antrag stellt, das ebenfalls EU-Bürger ist

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis und Kopien;
  • Dokument zum Nachweis der familiären Beziehung;
  • Falls erforderlich – die Registrierungsbescheinigung des EU-Bürgers, dem sich das Familienmitglied anschließt;
  • Für abhängige Familienmitglieder – Dokumente zum Nachweis der Abhängigkeit oder des gemeinsamen Haushalts;
  • Formular MEU1.

Was sich bei den Fotos geändert hat

Die alte Empfehlung bezüglich obligatorischer Papierfotos sollte aktualisiert werden. Nach öffentlichen Informationen staatlicher Stellen werden Fotos nun während der Antragstellung aufgenommen, sodass es in der Regel nicht mehr notwendig ist, Fotos vorab mitzubringen. Dennoch sollten Sie vor dem Besuch die aktuellen Anforderungen an Ihrem jeweiligen Einreichungsort prüfen.

Anforderungen an ausländische Dokumente

Wenn ein Dokument außerhalb der Republik Zypern ausgestellt wurde, ist in der Regel eine offizielle Übersetzung ins Griechische oder Englische erforderlich. Für öffentliche Dokumente ist zudem eine Apostille erforderlich, sofern das Ausstellungsland Mitglied des Haager Übereinkommens von 1961 ist, andernfalls eine konsularische Legalisierung.

Fristen, Gebühren und Bußgelder

Zahlung / Regel Betrag / Frist Kommentar
Antragstellung MEU1 4 Monate Die Frist beginnt mit dem Datum der Einreise in die Republik Zypern
Gebühr für EU-Bürger 20 EUR Pro Antragsteller
Gebühr für Familienmitglieder — EU-Bürger 20 EUR Für jedes Familienmitglied, das ebenfalls EU/EWR-Bürger ist
Bußgeld bei Nichtregistrierung bis zu 2.562,90 EUR Kann bei Verletzung der Registrierungspflicht verhängt werden
Gültigkeitsdauer Keine feste Verlängerungsfrist Das MEU1 muss nicht regelmäßig wie ein befristeter Permit verlängert werden, aber die Aufenthaltsgrundlage muss fortbestehen

In der Praxis wird das MEU1 oft unmittelbar nach der Einreichung und Prüfung der Dokumente ausgestellt, wenn das Paket vollständig ist und ohne Beanstandungen angenommen wurde.

Wie man den Antrag stellt

  1. Bestimmen Sie Ihre Aufenthaltsgrundlage: Arbeit, Selbstständigkeit, Studium oder Aufenthalt aus eigenen Mitteln.
  2. Bereiten Sie das Formular MEU1, Ihren Reisepass oder Personalausweis und die Dokumente entsprechend Ihrer Aufenthaltsgrundlage vor.
  3. Prüfen Sie, ob Übersetzung, Apostille oder konsularische Legalisierung für Dokumente erforderlich sind, die außerhalb der Republik Zypern ausgestellt wurden.
  4. Informieren Sie sich über das aktuelle Einreichungsverfahren für Ihren Wohnbezirk und prüfen Sie, ob ein Appointment für Ihre spezifische Kategorie erforderlich ist.
  5. Stellen Sie den Antrag spätestens 4 Monate nach der Einreise in die Republik Zypern.
  6. Zahlen Sie die offizielle Gebühr und bewahren Sie die Einreichungsbestätigung auf.

Wo man den Antrag stellt

Die aktuellen Einreichungsstellen hängen vom Wohnbezirk ab. Für Einwohner von Nikosia werden Anträge in der Regel beim Migration Department eingereicht, für Einwohner anderer Bezirke bei den Bezirksämtern der Einwanderungspolizei oder anderen nach dem aktuellen Verfahren vorgesehenen Annahmestellen.

Vor der Einreichung sollten Sie Folgendes prüfen:

  • Ob eine Voranmeldung (Appointment) für Ihre spezifische Antragsart erforderlich ist;
  • Die aktuellen Öffnungszeiten;
  • Die Liste der Supporting Documents zum Zeitpunkt der Einreichung.

Zum Thema sind auch die Materialien von Cyprus-FAQ nützlich: Was ist ein Yellow Slip, Yellow Slip für Nicht-EU-Bürger und Was ist eine Alien Card oder ARC.

Glossar

  • Yellow Slip — umgangssprachliche Bezeichnung für die Registrierung des Aufenthalts von EU/EWR-Bürgern und deren Familien in der Republik Zypern.
  • MEU1 — Registration Certificate für einen EU/EWR-Bürger und sein Familienmitglied, das ebenfalls EU/EWR-Bürger ist.
  • MEU2 — Residence Card für ein Familienmitglied eines EU/EWR-Bürgers, das kein EU/EWR-Bürger ist.
  • MEU3 — Dokument für den dauerhaften Aufenthalt nach 5 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt.
  • Comprehensive Health Insurance — Krankenversicherung, die den Versicherungsschutz in der Republik Zypern für Kategorien bestätigt, in denen dies erforderlich ist.
  • Self-employed — selbstständige berufliche Tätigkeit, die eine Grundlage für den Aufenthalt eines EU-Bürgers in der Republik Zypern sein kann.

Häufig gestellte Fragen

Muss ein EU-Bürger ein MEU1 beantragen, wenn er länger als 3 Monate in der Republik Zypern lebt?

Ja. Wenn ein EU-Bürger länger als 3 Monate in der Republik Zypern bleibt, muss der Antrag auf MEU1 innerhalb von 4 Monaten nach der Einreise gestellt werden.

Ist das MEU1 ein Visum?

Nein. Das MEU1 ist eine Registration Certificate, kein Visum.

Muss das MEU1 jedes Jahr verlängert werden?

Nein, es wird im Gegensatz zu einem jährlichen Temporary Permit normalerweise nicht verlängert. Das Aufenthaltsrecht muss jedoch aufgrund Ihrer Grundlage fortbestehen.

Wie hoch ist die offizielle MEU1-Gebühr im Jahr 2026?

Die offizielle Gebühr beträgt 20 EUR für jeden Antragsteller und 20 EUR für jedes Familienmitglied, das ebenfalls EU/EWR-Bürger ist.

Ist ein Termin zur Einreichung obligatorisch?

Nicht immer. Das Einreichungsverfahren hängt vom Bezirk und der Antragskategorie ab. Daher muss die Notwendigkeit eines Appointments nach den aktuellen Regeln des Migration Department geprüft werden.

Werden Papierfotos für die Einreichung benötigt?

Nach aktuellen öffentlichen Informationen werden Fotos in der Regel bei der Einreichung gemacht. Es ist jedoch ratsam, vor dem Besuch die Anforderungen des jeweiligen Büros zu prüfen.

Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung des MEU1 benötigen

Wenn Sie Ihre Aufenthaltsgrundlage prüfen, ein Dokumentenpaket vorbereiten, sich um Übersetzungen und Legalisierungen kümmern oder verstehen möchten, wo Sie den Antrag speziell für Ihren Bezirk einreichen müssen, können Sie vor der Einreichung eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Dies hilft, Fehler im Formular und die Rückgabe von Dokumenten zur Überarbeitung zu vermeiden.

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